Die normale Beschlussebene für Änderungen der Beitragsordnung ist die KMV, bzw. bei individuellen Fällen die Diätenkommission. Daher sollte vor einer generellen Abweichung von der Kassenordnung auch weiterhin die KMV beschließen und der Kreisvorstand, als Herrin des Verfahrens, die Beschlussvorlage einbringen.
Antrag: | Beitrags- und Kassenordnung |
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Antragsteller*in: | Eva Marie Plonske |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.08.2020, 18:43 |
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