Antrag: | Beitrags- und Kassenordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Bernd Schwarz (KV Berlin-Reinickendorf) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.08.2020, 11:51 |
Ä1 zu A2: Beitrags- und Kassenordnung
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
(1) Der KreisvorstandDie/der Finanzverantwortliche verwaltet die Finanzen des Kreisverbandes.
(2) Der KreisvorstandDie/der Finanzverantwortliche stellt in Abstimmung mit dem Kreisvorstand jährlich einen Haushaltsplan auf, der durch die Kreismitgliederversammlung (KMV) beraten und verabschiedet wird.
Von Zeile 6 bis 7:
(1) Der KreisverbandDie/der Finanzverantwortliche führt für den Kreisverband Bücher über seine Einnahmen und Ausgaben sowie sein Guthaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Sinne des
Von Zeile 9 bis 12:
(2) Der Kreisvorstand legt spätestens bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Kalenderjahres Rechenschaft gegenüber dem Kreisverband und dem Landesverbandder/dem Landesschatzmeister*in des Landesverbandes über die Einnahmen und Ausgaben sowie das Guthaben des Kreisverbandes ab.
Von Zeile 22 bis 23:
(3) Für jedes Kind darf bis zum Abschluss der AErstausbildung ein angemessener Abschlag vorgenommen werden, der den erhöhten Kosten der Kinderbetreuung
Von Zeile 46 bis 47 einfügen:
prozentuale Abführung der Sonderbeiträge bezogen auf die mit der Diätenkommission getroffene Vereinbarung dargestellt wird.
Von Zeile 54 bis 55 einfügen:
Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt mit ihrem Beschluss auf der Kreismitgliederversammlung am 25.08.2020 in Kraft.
Von Zeile 2 bis 4:
(1) Der KreisvorstandDie/der Finanzverantwortliche verwaltet die Finanzen des Kreisverbandes.
(2) Der KreisvorstandDie/der Finanzverantwortliche stellt in Abstimmung mit dem Kreisvorstand jährlich einen Haushaltsplan auf, der durch die Kreismitgliederversammlung (KMV) beraten und verabschiedet wird.
Von Zeile 6 bis 7:
(1) Der KreisverbandDie/der Finanzverantwortliche führt für den Kreisverband Bücher über seine Einnahmen und Ausgaben sowie sein Guthaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Sinne des
Von Zeile 9 bis 12:
(2) Der Kreisvorstand legt spätestens bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Kalenderjahres Rechenschaft gegenüber dem Kreisverband und dem Landesverbandder/dem Landesschatzmeister*in des Landesverbandes über die Einnahmen und Ausgaben sowie das Guthaben des Kreisverbandes ab.
Von Zeile 22 bis 23:
(3) Für jedes Kind darf bis zum Abschluss der AErstausbildung ein angemessener Abschlag vorgenommen werden, der den erhöhten Kosten der Kinderbetreuung
Von Zeile 46 bis 47 einfügen:
prozentuale Abführung der Sonderbeiträge bezogen auf die mit der Diätenkommission getroffene Vereinbarung dargestellt wird.
Von Zeile 54 bis 55 einfügen:
Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt mit ihrem Beschluss auf der Kreismitgliederversammlung am 25.08.2020 in Kraft.
Kommentare